Kompetenzwandler – kontinuierlich wachsen
Angaben gemäß § 5 TMG:
Nadia Neumann
Adresse auf Anfrage, da Privatadresse
Für Inhalte auf der Website verantwortlich: Nadia Neumann
Email: Nadia Neumann, nadia@kompetenzwandler.de
Abmahnungshinweis
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt.
Sollte unser Inhalt oder die grafische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetsite fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine entsprechende, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte oder Teile dieser Webseiten unverzüglich entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite aus die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus.
Hinweise zum Coaching
(1) Folgende Hinweise betreffen alle über diese Seite oder auf anderem Weg, vereinbarten Gespräche mit Nadia Döhler.
Prinzipien des Coachings
(1) Der Coach wird den Coachee bei gemeinsamen Gesprächen im Rahmen eines ressource-, lösungs- und zielorientierten Prozesses bei der Erarbeitung des Auftragsanleiten, coachen und unterstützen.
(2) Die Gestaltung des Prozesses unterliegt der Einschätzung und Entscheidung des Coachs und kann jederzeit auch ohne Mitteilung an den Coachee geändert werden. Der Coach wird die eingesetzten Methoden oder Techniken dem Coachee bei Bedarf erläutern sowie auf mögliche Ergebnisse hinweisen.
(3) Der Coach handelt nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Coachee, um seine Ziele schnell, effizient und nachhaltig zu erreichen.
(4) Eine erfolgreiche Arbeit erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee. Der Coachee sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Coachee selbst geleistet. Der Coachee bestimmt die Detailinhalte und Tiefe des Coachings. Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst.
Abgrenzung zur Therapie und sonstigen Heilbehandlungen
(1) Im Rahmen des Coachings werden keine Diagnose, Therapien oder Behandlungen im medizinischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Sinne durchgeführt, oder Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Coaching stellt somit keinen Ersatz für eine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Diagnose, Therapie oder Behandlung dar. Laufende Behandlungen in diesen Bereichen sollen daher weder unter- noch abgebrochen werden, oder unterlassen werden.
Vorerkrankungen
(1) Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme lassen einen sinnvollen Coachingprozess oft nicht zu. Im schlimmsten Fall kann es durch Coaching zu negativen Auswirkungen auf den Heilungsprozess kommen. Aus diesem Grund hat der Coachee den Coach über Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme zu unterrichten.
(2) Darüber hinaus ist der Coachee für sein Wohlbefinden, seine physische und psychische Gesundheit während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Coachee aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
Geheimhaltung
(1) Der Coach ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
(2) Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Coachee den Coach ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet oder der Coach aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist. Inwieweit der Coach von der Verpflichtung zur Ablegung eines Zeugnisses, zur Einsichtgewährung in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften über die ihm in Ausübung seines Berufes bekannt gewordenen Umstände in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren befreit ist, richtet sich nach den diesbezüglichen Rechtsvorschriften.
(3) Anonymisiert, sodass kein Rückschluss auf den Coachee möglich ist, ist der Coach berechtigt, Coachingsituationen, Erfolge und Problemstellungen zu kommunizieren. Zweck dafür können unter anderem die Qualitätssicherung seiner Arbeit durch Reflexion in einer Supervisions- oder Intervisionsgruppe oder Marketingzwecke sein.